Rom in Deutschland

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Antikes Rom in Deutschland

Als Ausgangspunkt wurde hier Trier gewählt.
Als Unterscheidung ist hier zunächst die spätere Aufteilung des deutschen Anteils in die Provinzen Germania (superior und inferior) und Raetia zu treffen.

Bereits unter Caesar kam es zu ersten Auseinandersetzungen mit germanischen Stämmen. Der Rhein wurde dabei erstmals als Grenze zum germanischen Gebiet angesehen. In den Jahren 15 bis 9 v. Chr. kam es dabei durch Drusus und Tiberius im Rahmen der Feldzüge zur Festlegung der Grenze am Rhein. Nach dem Tod von Drusus wurden von Tiberius die Germanen bis an die Elbe unterworfen. Nach der Varus-Schlacht 9 n. Chr. endeten (bis auf vereinzelte Vorstöße) die rechtsrheinischen Ambitionen Roms.

Im Jahre 85 n. Chr. wurden unter Domitian die Provinzen die Provinzen Germania superior (Hauptstadt Mainz - Mogontiacum; umfaßt ungefähr die heutigen Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Teile von Hessen und Germania inferior (Hauptstadt Köln - Colonia Claudia Ara Agrippinensium; weitere Gebiete rheinabwärts, insbesondere Teile von Nordrhein-Westfalen, Belgien, Niederlande) eingerichtet.

Beginnend 110/120 n. Chr. bis 160/170 n. Chr. wurde der obergermanisch-raetische Limes aufgebaut. Dabei wurde im Süden auch die Grenze weiter nach Osten vorgeschoben.
Im Laufe des 2. Jhdts. kam es im Zuge von Angriffen aus dem freien Germanien immer wieder zu Bedrohungen der römischen Herrschaft (z.B. Alamannen-Einfälle).
Im Laufe des 3. Jhdts. kam es zur verstärkten Angriffen der Germanen, die die römische Vorherrschaft teilweise zum Zusammenbruch brachten. Nach 250 n. Chr. wurde der Limes nach und nach aufgegeben.

Im 4. Jhdt. war Trier eine der Residenzstädte römischer Kaiser (z.B. Konstantin), was sich dort auf die Stadtentwicklung enorm auswirkte.

Ab dem Beginn des 5. Jhdts. kam es im Zuge von Angriffen germanischer Stämme zu einem fortlaufenden Zurückweichen Roms. Die letzte hier relevante Niederlage datiert aus dem Jahr 493. Danach begann das Zeitalter der germanischen Nachfolgestaaten.45

Die Provinz Raetia umfaßte das nördliche Alpenvorland und reichte im Süden bis in die Schweiz und nach Tirol. Östlich schloß die Provinz Noricum an. Die Hauptstadt war zunächst Kempten - Cambodunum und dann Augsburg - Augusta Vindelicum. Die Bezeichnung geht auf den Stamm der Raeter zurück.
Im Rahmen der Alpenfeldzüge 16 und 15 v. Chr. wurde dieses Gebiet von Drusus und Tiberius unterworfen und im 1. Jhdt. n. Chr. als Provinz eingerichtet. Im 2. Jhdt. kam es bereits zu schweren Niederlagen gegen germanische Stämme und in der Folge zu einer Verstärkung der römischen Truppen. Im 5. Jhdt. endete auch hier die römische Zeit.46

Limes in Deutschland

Der Limes ist sicherlich neben der Porta Nigra in Trier das bekannteste römische Baudenkmal in Deutschland. Er ist seit 2005 Welterbe der UNESCO. Der Obergermanisch-Raetische Limes verläuft als Grenze der ehemaligen römischen Provinzen Raetia und Germania Superior durch die Bundesländer Bayern (Raetia), Baden-Württemberg (Raetia und Germania Superior), Hessen (Germania Superior) und Rheinland-Pfalz (Germania Superior). Dies gilt für die Anlage an Land. Dazu kommt der sogenannte nasse Limes mit den Flußgrenzen Donau, Main und Rhein.
Nach der Varus-Schlacht und dem Verlust von 3 Legionen befand sich die Grenzlinie Roms bei Rhein und Donau. Deutlich später wurde die Grenze auf die Linie des obergermanisch-raetischen Limes vorgeschoben. Dabei entstanden verschiedene Ausbaustufen vom Postenweg an einer Schneise im Wald über Holzpalisaden bis zur Stein-Bauweise. Begonnen hat dies wohl um 110/120 n.Chr. und dann bis 160/170 n.Chr. die letzte Stufe erreicht. Am Limes befanden sich zahlreiche Wachtürme, von denen in etlichen Fällen noch Überreste, Rekonstruktionen oder Nachbauten erhalten sind. Im Hinterland befanden sich zahlreiche Kastelle, in denen normalerweise Auxiliartruppen stationiert waren. Die Größe der Kastelle unterschied sich deutlich vom Kastell für einen Numerus (zwei Centurien, also ca. 160 Mann) bis zum Alenkastell in Aalen mit ca. 1.000 Mann. Dazu kommt noch die Stationierung von Legionen an der Grenze (Regensburg) oder im Hinterland (Mainz). Um die Kastelle bildete sich im Regelfall eine Zivilsiedlung (vicus) aus. Das ganze hatte damit auch eine erhebliche wirtschafltiche Auswirkung für die Region.
Der Sinn des Limes lag weniger in der Grenzsicherung gegen feindliche Truppen, als in der Kontrolle des Grenzübertritts (und natürlich in der Zollerhebung).
Bereits im 2. Jhd. n.Chr. wurde die Grenzsicherungsfunktion des Limes durch die Alamanneneinfälle erheblich belastet. Als Konsequenz wurde z.B. in Regensburg eine Legion stationiert. Der Niedergang des Limes begann im 3. Jhd. n.Chr. mit einem allmählichen Abzug von Truppen für andere Aufgaben. Dem stand gleichzeitig ein wachsender Druck von außen durch feindliche Stämme gegenüber. Um und nach 250 n.Chr. wurde der Limes zum größten Teil aufgegeben und die Grenze wieder auf die Flußgrenzen verlegt.

Auf eine Darstellung der einzelnen Fundorte habe ich hier wegen des erheblichen Umfangs verzichtet. Diese können der Karte entnommen werden.44

Einteilung römischer Städte und Stadtrecht

Die Organisation und der rechtliche Status römischer Städte ist ausgesprochen vielfältig. In der Spätantike verschwinden die Unterschiede zwischen den einzelnen Begriffen, obwohl diese noch im Gebrauch bleiben. Im wesentlichen lassen sich folgende Formen unterscheiden:

  • Colonia
  • Municipium
  • Civitas
  • Vicus
  • Colonia: Eine Colonia war eine geplant angelegte Siedlung außerhalb Roms, ursprünglich in der Form eines militärischen Vorpostens. In der römischen Republik wurden diese nach Coloniae civium Romanorum (mit römischen Bürgern) und Coloniae Latinae (mit Bürgern latinischen Rechts) unterschieden. Ein weiterer Zweck der Colonia war die Versorgung von Veteranen mit Land. Der Rechtsstatus eine Colonia war höher als der eines Municipiums. Eine Colonia war eine autonome Verwaltungseinheit im Rahmen des römischen Rechts. Die Einwohner hatten auch bereits vor der allgemeinen Verleihung des Bürgerrechts das römische Bürgerrecht. Wichtige Städte mit dieser Form in den römischen Provinzen im heutigen Deutschland waren Colonia Claudia Ara Agrippinensium (Köln), Colonia Ulpia Traiana (Xanten) und Augusta Treverorum (Trier).
  • Municipium: Ein Municipium war ursprünglich in der römischen Republik eine von Rom abhängige Stadt in Italien. Die Bürger hatten die gleichen Pflichten wie römische Bürger. Ein Municipium cum suffragio hatte auch die gleichen Rechte, ein Municipium sine suffragio hatte nicht die gleichen Rechte. In der Kaiserzeit erhielten immer mehr Städte den Rang eines Municipiums. Seit 212 n. Chr. besaßen alle Städte des römischen Reichs mindestens den Status eines Municipiums. Ein Muncipium war eine autonome Verwaltungseinheit im Rahmen des römischen Rechts. Im Municipium hatte vor der allgemeinen Verleihung des Bürgerrechts im allgemeinen nur die Oberschicht das römische Bürgerrecht. Wichtige Städte für Deutschland: Arae Flaviae (Rottweil) und Augusta Vindelicum (Augsburg).
  • Vicus: Ein Vicus war eine Siedlung mit kleinstädtischem oder dörflichem Charakter in den nördlichen Provinzen des römischen Reiches. Die Verwendung des Begriffes war aber größenunabhängig. Römische vici besaßen keine eigene Verwaltung, keinen Rechtsstatus und waren der Gebietskörperschaft einer civitas zugeordnet. Typisch insbesondere für Obergermanien und Raetien war die Bildung von vici in der Nähe von Kastellen. Ein Vicus hatte im allgemeinen keine städteplanerische Struktur. Üblich dafür war das Streifenhaus mit Gewerbe und Wohnen unter einem Dach. Zentrale Bauten wie Forum, Tempel usw. waren zwar möglich, aber schon aufgrund der Größe eher die Ausnahme. Ein Vicus bei einem Legionslager wird auch als Canabae bezeichnet. Ein Vicus hatte im allgemeinen keine Stadtrechte. Die Einwohner hatten typischerweise kein römisches Bürgerrecht (bis zur allgemeinen Verleihung).
  • Civitas: Civitas ist das Wort für eine halbautonome Verwaltungseinheit der mittleren Ebene. Die Civitas bestanden aus einem Hauptort und einem Umland und wurden deshalb z.B. nach dem Ort oder einem Stamm benannt. Die Civitas Hauptorte verfügten typischerweise über die üblichen römischen Bauten wie Forum, Basilika, Tempel, Bäder und Wasserleitungen. Civitas Hauptorte konnten auch Municipium und selten auch Colonia sein. Für das Bürgerrecht gilt das gleiche wie beim Vicus. Die civitates unterschieden sich in folgende Gruppen (ohne daß die Unterschiede immer klar erkennbar waren):
    civitas stipendiaria (abgabepflichtige Gemeinde)
    civitas foederata (verbündete Gemeinde)
    civitas libera (freie Gemeinde)
    civitas sine foedere (ohne 'beschworenes' Bündnis)
    Beispiel für Hauptorte einer Civitas im heutigen Deutschland sind. Aquae (Baden-Baden), Aquae Mattiacorum (Wiesbaden), Arae Flaviae (Rottweil), Borbetomagus (Worms), Cambodunum (Kempten), Civitas Auderiensium (Dieburg), Lopodunum (Ladenburg), Nida (Frankfurt-Hetternheim), Noviomagus (Speyer), Sumelocenna (Rottenburg).84858687
Organisation römischer Provinzen und der Städte

Organisation der Provinzen

Die exakte Aufteilung (des Gebietes des heutigen Deutschland) in Provinzen war im Laufe der Zeit naturgemäß Veränderungen unterworfen. Prinzipiell zählten dazu immer Raetia, Germania superior, Germania inferior und Belgica. Diese Provinzen gehörten (soweit es diese Unterscheidung noch gab) zu den kaiserlichen Provinzen, nicht zu den senatorischen Provinzen. Die kaiserlichen Provinzen (im Unterschied zu den senatorischen: Prokonsuln) wurden von Legati Augusti pro praetore ('Gesandte des Kaisers anstelle eines Prätors') geleitet. In der Spätantike wurden die Provinzen im Rahmen einer anderen Aufgliederung in Diözesen aufgeteilt. Der Zuständigkeit auf Ebene der Provinz unterlagen insbesondere die Steuern, die Verhängung der Todesstrafe und das Militär.

Organisation der Städte

Römische Städte konnten auf einer bestehenden Stadt basieren oder neu angelegt werden. Typisch für eine neu angelegte Stadt sind das schachbrettartige Straßenmuster mit zwei sich im Forum kreuzenden Hauptstraßen.
Die Führungsschicht der Städte wurde von Decurionen gebildet. Diese hatten eine Funktion ähnlich der von Stadträten. Die Decurionen wurden gewählt, dabei aber häufig aus einer bestimmten Schicht vorausgewählt. Das Amt des decurio war ein Ehrenamt. Häufig konnten die Inhaber dieses Amtes anschließend das römische Bürgerrecht erreichen. Zuständig waren sie für die öffentliche Sicherheit, Rechtsgeschäfte und öffentliche Veranstaltungen. Später waren sie auch mit der Steuereintreibung beauftragt. Da sie dafür hafteten, mussten sie fehlende Einnahmen selber begleichen.
Eine Funktion ähnlich der eines Bürgermeister übten die Duoviri aus. Dieses Amt war immer mit zwei Männern besetzt, die aus den Reihen der Decurionen gewählt wurden. Zu den Aufgaben gehörten Rechtsprechung auf der unteren Ebene, Organisation von Volksversammlungen und Vertretung der Stadt. 88

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Diese Website widmet sich Stätten und Orten aus der Zeit des antiken Roms in Deutschland. Dies betrifft im allgemeinen sichtbare Stätten aus dem alten Rom, Ausgrabungen, Museen usw. Aktuell wird bereits der größte Teil der beabsichtigten Orte abgedeckt.. Die Stätten wurden (wenn Fotos vorhanden) auch besichtigt. Das ganze dient auch touristischen Zwecken und soll einen Überblick bieten, was in der Nähe liegt und besichtigt werden kann.